Schutz des menschlichen Lebens

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Die Plausibilität der Unverfügbarkeit menschlichen Lebens ist fraglich geworden. Wie läßt sich der Schutz des ungeborenen Lebens begründen? Ist die Tötung auf Verlangen oder gar Tötung ohne Einwilligung am Ende des Lebens moralisch legitimierbar?

Im Rahmen der aktuellen Debatten um die Themenbereiche "lebenswertes" "lebensunwertes" Leben, "Sterbehilfe" und "Tötung auf Verlangen" verbietet es sich, vordergründige und kurzschlüssige Parallelen zum Euthanasieprogramm der Nationalsozialisten herzustellen.

Es ist darauf hinzuweisen, daß sich die heutigen Debatten um die Reichweite des Schutzanspruches menschlichen Lebens substantiell von dem staatlich durchgeführten, rassenhygienisch begründeten Euthanasieprogramm der Nationalsozialisten unterscheiden. Und doch gibt es gute Gründe, in der gebotenen Differenziertheit, das Euthanasieprogramm der Nationalsozialisten in eine gegenwartsbezogene Thematisierung der aktuellen ethischen Diskussionen einzubeziehen. Denn jenseits der mittels Führerbefehl durchgeführten Euthanasie im Dritten Reich gab es umfangreiche Initiativen, den Behindertenmord scheinbar rechtsstaatlich zu legitimieren und ihm in der Bevölkerung zur Akzeptanz zu verhelfen. Bereits 1940 diskutierten in der Kanzlei des Führers die eingeweihten Tötungsärzte über den Entwurf eines Sterbehilfegesetzes, das die Tötung behinderter Menschen und Tötung auf Verlangen unheilbarer Kranker bündeln sollte. Parallel dazu gab es Pläne, mit dem Mittel des Films die Problematik Euthanasie und Tötung auf Verlangen der Bevölkerung nahe zu bringen. Diesen Plänen verdankt der Film "Ich klage an" seine Entstehung. Im Kontext der Diskussionen um Gesetz und Film tauchen Argumentationsmuster zur Begründung der Euthanasie auf, die für die heutige Debatte um Sterbehilfe, Tötung auf Verlangen nicht unbeachtet bleiben sollten.

Aus: "Nikolaus Groß, Arbeiterführer - Widerstandskämpfer - Glaubenszeuge, Wie sollen wir vor Gott und unserem Volk bestehen?" Details zu diesem Buch mehr..., Seiten 303 ff

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