Stichwort Seligsprechung

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Die Katholische Kirche verehrt Selige und Heilige als Vorbilder christlichen Lebens. Die Seligsprechung stellt einen Menschen als Beispiel christlichen Lebens für die Kirche eines Landes oder eines Bistums oder auch für eine bestimmte Gemeinschaft heraus. Die Heiligsprechung dehnt diese Verehrung auf die ganze Weltkirche hin aus. Durch die Selig- oder Heiligsprechung darf die betreffende Person öffentlich von der Kirche liturgisch verehrt werden.

Dem Akt der Seligsprechung geht ein Seligsprechungsprozess voraus, der vom Ortsbischof eingeleitet wird. Darin werden Belege für die Beweisführung über den Ruf der Heiligkeit, des Martyriums, der herausragenden Tugenden und eventuell eingetretener Wunder gesammelt. Nach Abschluss dieses Verfahrens leitet der Bischof die Akten der Vatikanischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungen zu. Sie prüft die Echtheit der Dokumente sowie der Zeugenaussagen und holt Gutachten über mögliche Wunder ein, die von dem oder der Betreffenden erwirkt worden sein sollen. Bei Männern und Frauen, die als Märtyrer selig gesprochen werden sollen, entfällt die Notwendigkeit eines Wunders.

Die Seligsprechung selbst hat einen eher schlichten Charakter: Der Diözesanbischof bittet den Papst im Rahmen einer Eucharistiefeier um die Seligsprechung, der dieser Bitte durch eine bestimmte liturgische Formel (Promulgationsformel) entspricht. Danach bedankt sich der Bischof für die erfolgte Seligsprechung.

Zitiert nach: Internetseite des Bistums Essen/Stichwort Seligsprechung

Zum Tag der Seligsprechung lesen Sie weiter:

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