Es gibt vielfältige Möglichkeiten, sich aktiv für die Wahrung der Menschenrechte einzusetzen Eine mögliche Aktionsform ist die Teilnahme an Brief-, Fax- oder e-mail-Aktionen von amnesty international, einer weltweit tätigen Menschenrechtsorganisation, die im Jahre 1961 gegründet wurde.
(Informationen über aktuelle Urgent actions können bei ai abgerufen werden)
Türkei - Sirri Usta
Am 6. Juli 1999 wurde Sirri Usta von Polizeibeamten in Zivil gewaltsam festgenommen. amnesty international fürchtet, daß er dabei verletzt wurde und nun überdies in Gefahr ist, in Polizeigewahrsam gefoltert oder mißhandelt zu werden.
Sirri Usta wurde im Istanbuler Stadtteil Nurtepe festgenommen. Gegen 11.00 Uhr vormittags beobachteten Bewohner des Stadtteils, die mit ihm bekannt sind, wie Polizisten in Zivil vor einem Geschäft in der Nähe der Moschee fünf- bis sechsmal auf ihn schossen und versuchten, ihn anzufahren. Er wurde dann in einem der beiden Wagen, die die Polizisten benutzten, fortgebracht. Die Behörden haben seinem Anwalt und amnesty international gegenüber bestätigt, daß er jetzt in der Antiterrorabteilung der Istanbuler Polizeizentrale inhaftiert ist. In den vergangenen zwei bis drei Wochen wurde Sirri Usta von Personen verfolgt, die den Antiterroreinheiten der Polizei zugerechnet werden.
Sirri Usta war bereits 1996 festgenommen und der Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation angeklagt worden. Später setzte man die Anklage auf Unterstützung einer verbotenen Organisation gemäß Artikel 169 des türkischen Strafrechts herab. 1998 kam er zwar aus dem Gefängnis frei, aber der Prozeß gegen ihn läuft weiter.
In der Polizeihaft hatte man ihn schwer gefoltert, und er hatte Anzeige dagegen erstattet. Bislang konnte amnesty international nicht in Erfahrung bringen, ob gegen die mutmaßlichen Folterer ein Verfahren eingeleitet wurde.
Wer im Verdacht steht, gegen die Antiterrorgesetze verstoßen zu haben, kann seit der Novellierung des Strafrechts im März 1997 bis zu vier Tage ohne Kontakt zu Familienangehörigen, Freunden oder Anwälten in Polizeigewahrsam gehalten worden. Dieser Zeitraum kann bis zu sieben Tagen ausgedehnt werden. Während dieser Verlängerung haben die Gefangenen das Recht, einen Anwalt zu sprechen, was ihnen aber in den meisten Fällen verwehrt wird.
Zwischen den Verhören werden die Gefangenen unter unhygienischen Bedingungen in stickigen, überfüllten Zellen zusammengepfercht. Da sie keinen Kontakt zur Außenwelt aufnehmen können, sind sie den Verhörbeamten ausgeliefert, Folter kommt zur Anwendung, um "Geständnisse" oder Informationen über illegale Organisationen zu erpressen, um die Gefangenen zu Spitzeldiensten für die Polizei zu bewegen oder als "Strafe" für die mutmaßliche Unterstützung einer verbotenen Organisation. Zu den häufigsten Foltermethoden gehört es, die Gefangenen auszuziehen und ihnen die Augen zu verbinden, sie mit einem eiskalten Hochdruckwasserstrahl abzuspritzen, sie an den auf dem Rücken zusammengebundenen Armen aufzuhängen, ihnen Elektroschocks zuzufügen, sie auf die Fußsohlen zu schlagen, ihr Leben zu bedrohen oder sie sexuell zu mißhandeln.
Schreiben Sie bitte Fax- bzw. Telebriefe, Telegramme oder Luftpostbriefe, in denen Sie
Jede urgent action beeinhaltet die Aufforderung, schriftliche Appelle zu richten an Personen und Behörden, deren Adresse sowie Telefon- ggf. Faxnummer angegeben sind. In dem dokumentierten Fall waren u.a. aufgeführt: die Anschriften des Polizeichefs von Istanbul, des Innenministers und des Justizministers der Republik Türkei, des Büros des Ministerpräsidenten in Ankara, der Kanzlei der Botschaft der Republik Türkei in Bonn.
Aus: "Nikolaus Groß, Arbeiterführer - Widerstandskämpfer - Glaubenszeuge, Wie sollen wir vor Gott und unserem Volk bestehen?" mehr..., Seiten 320 ff