Joseph Helmus

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19.04.1886 - 11.11.1966

Joseph Helmus war Pfarrer in Vierlinden. Bereits im Jahr 1934 wurde er vom Bürgermeister über das Verbot außerkirchlicher Aktivitäten belehrt. Da er sich weiterhin auch in Predigten kritisch über den Nationalsozialismus äußerte, erteilte ihm der Regierungspräsident am 10.05. 1935 ein Religionsunterrichtsverbot. Vom 05.06. 1935 bis zum 18.04. 1936 erfolgte die Ausweisung aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf. Joseph Helmus hatte sich in einer Predigt für die Bekenntnisschule eingesetzt. In dieser Zeit übernahm Helmus das Amt des Rektors in der deutschen Gemeinde in Amsterdam. Am 26.11. 1935 kehrte er als Pfarrektor nach Schmedehausen zurück. Das Sondergericht Düsseldorf stellte am 30.6. 1936 ein Verfahren wegen angeblich staatsabträglicher Äußerungen ein, verurteilte ihn aber zu drei Monaten Haft wegen angeblich heimtückischer Predigtäußerungen am 05.05. 1935 (diese Predigt hatte bereits zu Unterrichtsverbot und Ausweisung geführt). Die Strafe fiel am 27.7. 1936 unter Amnestie. 1938 verweigerte ihm die Gestapo die Reiseerlaubnis zum Eucharistischen Weltkongreß in Budapest. Als Pfarrer von St. Joseph/Gladbeck wurde Joseph Helmus am 16.04. 1942 erneut, diesmal wegen angeblicher Sabotage des Arbeitsprozesses, verhaftet. Das Sondergericht Essen stellte das Verfahren am 14.10. 1942 ein. Anschließend wurde er in Schutzhaft genommen und in der Zeit vom 18.12. 1942 bis zum 05.04. 1945 in Dachau inhaftiert.

Quelle: Hehl, Ulrich u. a. (Bearb.): Priester unter Hitlers Terror, Bd. 2, Paderborn 1996, S. 1037


Lesen Sie dazu auch von den Ermittlungen gegen Pfarrer Helmus in Vierlinden vom 10.10.1934:

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