Satzung des Initiativkreises Nikolaus Groß

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Präambel:

Bei seinem Besuch im Bistum Essen am 02.05.1987 gab Papst Johannes Paul II. den Anstoß für die Einleitung eines Seligsprechungsverfahrens für Nikolaus Groß. Am 07.10.2001 wurde Nikolaus Groß in Rom von Papst Johannes Paul II. selig gesprochen. Um das Gedenken und die Verehrung des seligen Nikolaus Groß im Bistum Essen und darüber hinaus zu fördern und lebendig zu halten, errichtet der Bischof von Essen einen Initiativkreis Nikolaus Groß und erlässt dazu nachfolgende Satzung:

§ 1: Name und Sitz

Der Initiativkreis führt den Namen "Initiativkreis Nikolaus Groß" und hat seinen Sitz in Essen.

§ 2: Zweck

  1. Der Initiativkreis gibt Impulse und bietet Hilfen an, dass die Gläubigen Nikolaus Groß als Vorbild und geistigen Weggefährten in ihrer Verantwortung für die Familie und für eine gerechte und freiheitliche Ordnung der Gesellschaft erkennen und erfahren. Dabei geht es vor allem um die Motivation, auf die Fürbitte des seligen Nikolaus Groß in den vielfältigen Vollzügen des Lebens zu bezeugen, dass man "Gott mehr gehorchen muss als den Menschen".
  2. In besonderer Weise möchte der Initiativkreis den im politischen Leben, im sozialen Verbandswesen und in den Medien Verantwortlichen Nikolaus Groß als Vorbild und als Anwalt bei Gott, unserem Vater, vermitteln.
  3. Der Initiativkreis wird dafür Sorge tragen, in der Öffentlichkeit die Erinnerung an Nikolaus Groß als herausragenden Menschen und Christen in Deutschlands dunkelster Zeit wach zu halten zur Mahnung und Orientierung.
  4. Zur Erreichung dieser Zielsetzungen kümmert sich der Initiativkreis um die Entwicklung und die Pflege eines entsprechenden christlichen Brauchtums, um das Gedächtnis, die Anregung von Patronaten und Namensgebungen sowie um die Förderung von Publikationen und von Medienarbeit mit spirituellem, pastoralem und historischem Gehalt.

§ 3: Mitgliedschaft

  1. Der Initiativkreis besteht aus geborenen und berufenen Mitgliedern. Ihm sollen bis zu zehn Personen angehören.
  2. Geborene Mitglieder sind:
    1. der Dezernent des Dezernates "Seelsorge" im Bischöflichen Generalvikariat,
    2. der Dezernent des Dezernates "Gesellschaftliche und weltkirchliche Aufgaben" im Bischöflichen Generalvikariat,
    3. der Pfarrer der Kirchengemeinde St. Mauritius in Hattingen-Niederwenigern.
  3. Berufene Mitglieder:

§ 4: Vorsitzender, Geistlicher Assistent

  1. Der Bischof von Essen ernennt aus dem Kreis der Mitglieder einen Vorsitzenden und einen geistlichen Assistenten.
  2. Der Vorsitzende des Initiativkreises vertritt diesen nach außen.

§ 5: Geschäftsführung

Die Geschäftsführung wird vom Dezernat "Gesellschaftliche und weltkirchliche Aufgaben" des Bischöflichen Generalvikariates wahrgenommen.

§ 6: Sitzungen

  1. Mindestens einmal im Jahr lädt der Vorsitzende zu einer Sitzung des Initiativkreises ein. Die Einladung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung durch einfachen Brief mit einer Frist von zwei Wochen.
  2. Darüber hinaus kann der Vorsitzende bei Bedarf zu Sitzungen einberufen unter Beachtung der in Abs. 1 genannten Fristen. Er hat zudem zu einer Sitzung einzuladen, wenn dies der Bischof von Essen wünscht oder mindestens drei Mitglieder des Initiativkreises dies bei ihm beantragen.

§ 7: Zusammenarbeit mit dem Nikolaus-Groß-Haus e. V.

Der Initiativkreis und der Verein Nikolaus-Groß-Haus e. V. arbeiten gemeinsam an dem Anliegen des Gedenkens und der Verehrung von Nikolaus Groß. Der Initiativkreis beruft ein Vereinsmitglied und ein Mitglied für den Beirat des Vereins Nikolaus-Groß-Haus e. V.

Essen, 23.01.2002

+ Hubert Luthe
Bischof von Essen


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